Antwortdatum: 07.01.2025
Die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) erlaubt Personen mit Duldung, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen, einen vorübergehenden Schutz vor Abschiebung während der Ausbildung. Voraussetzungen: konkreter Ausbildungsvertrag, kein negativer Asylbescheid mit Täuschungsvorwurf, Integration. Nach erfolgreichem Abschluss ist oft Übergang in Beschäftigungsduldung oder Aufenthaltstitel möglich.