Welche Besonderheiten gelten für Finanzdienstleistungen? - Anwalte-de.com

Welche Besonderheiten gelten für Finanzdienstleistungen?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Ich möchte verschiedene Finanzprodukte anbieten, zum Beispiel Anlageberatung oder Versicherungsvermittlung. Mir ist nicht klar, ob dafür das allgemeine Dienstleistungsrecht genügt oder ob es zusätzliche Erlaubnis- und Aufklärungspflichten gibt. Woran muss ich mich halten?

Website-Administration 14.11.2024
Antwortdatum: 14.11.2024

Finanzdienstleistungen sind in Deutschland stark reguliert. Neben dem BGB-Dienstvertragsrecht gelten das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Gewerbeordnung (§ 34f GewO, § 34d GewO). Auch europäische Vorgaben wie MiFID II oder IDD (Versicherungsvermittlung) kommen zum Tragen. Wer Finanzberatung anbietet, benötigt häufig eine Erlaubnis der BaFin oder einer Industrie- und Handelskammer. Zudem sind weitreichende Aufklärungspflichten zu Risiken und Kosten vorgeschrieben. Somit reicht das allgemeine Dienstleistungsrecht nicht aus; spezialisierte Gesetze regeln Zulassung, Berufsausübung und Haftungsfragen.

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