Antwortdatum: 14.11.2024
Finanzdienstleistungen sind in Deutschland stark reguliert. Neben dem BGB-Dienstvertragsrecht gelten das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Gewerbeordnung (§ 34f GewO, § 34d GewO). Auch europäische Vorgaben wie MiFID II oder IDD (Versicherungsvermittlung) kommen zum Tragen. Wer Finanzberatung anbietet, benötigt häufig eine Erlaubnis der BaFin oder einer Industrie- und Handelskammer. Zudem sind weitreichende Aufklärungspflichten zu Risiken und Kosten vorgeschrieben. Somit reicht das allgemeine Dienstleistungsrecht nicht aus; spezialisierte Gesetze regeln Zulassung, Berufsausübung und Haftungsfragen.