Antwortdatum: 29.12.2024
Ein gemeinnütziger Verein wird ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen, wenn er einen ideellen Zweck verfolgt. Die Satzung muss bestimmte Regelungen zur Zweckverfolgung, zur Verwendung der Mittel und zur Auflösung enthalten. Die Mitglieder haften nicht persönlich. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an gemeinnützige Zwecke. Anders als Kapitalgesellschaften zahlt der Verein keine Körperschaftsteuer, sofern er die strengen Gemeinnützigkeitsvorgaben einhält.