Antwortdatum: 20.01.2025
Ja, im Verteidigungs- und Sicherheitssektor gelten verschärfte Vorschriften. Das BMWK kann Übernahmen durch ausländische Investoren untersagen oder Auflagen erteilen, wenn sicherheitspolitische Interessen berührt sind. Dies ist in § 60 ff. AWV geregelt. Dort sind besonders Rüstungsgüter oder Militärtechnologie sensibel, weswegen eine genaue Prüfung erfolgt.