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Welche Besonderheiten gelten für Investitionen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor?

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Frage vom Besucher

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15.01.2025

Sind da strengere Kontrollen?

Website-Administration 20.01.2025
Antwortdatum: 20.01.2025

Ja, im Verteidigungs- und Sicherheitssektor gelten verschärfte Vorschriften. Das BMWK kann Übernahmen durch ausländische Investoren untersagen oder Auflagen erteilen, wenn sicherheitspolitische Interessen berührt sind. Dies ist in § 60 ff. AWV geregelt. Dort sind besonders Rüstungsgüter oder Militärtechnologie sensibel, weswegen eine genaue Prüfung erfolgt.

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