Antwortdatum: 21.11.2024
Auktionen von Kunstwerken unterliegen gewerblichen Vorschriften (GewO) und dem bürgerlichen Recht. Auktionshäuser fungieren oft als Kommissionäre. Sie müssen nach dem Fernabsatzrecht Belehrungen erteilen, wenn Online-Gebote ermöglicht werden. Zudem sind Sorgfaltspflichten bzgl. Provenienz und Echtheit einzuhalten. In manchen Fällen gilt das Kulturgutschutzrecht, wenn das Werk genehmigungspflichtig ist.