Antwortdatum: 17.11.2024
Seehafenspediteure übernehmen die Koordination vom Schiff auf Lkw/Bahn (oder umgekehrt). Oft gelten Sonderbedingungen, z.B. ADSp in Verbindung mit Hafen-AGB. Der Umschlagbetrieb haftet nach eigenen Leistungsbedingungen. Kommt es zu Beschädigungen, wird geprüft, ob der Spediteur in dem Moment die Obhut hatte oder das Terminal. Auch vertragliche Durchgriffsansprüche können relevant sein, je nach 'Wer hat wofür den Auftrag übernommen?'