Welche Besonderheiten hat die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG? - Anwalte-de.com
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Welche Besonderheiten hat die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG?

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Frage vom Besucher

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19.11.2024

Ich habe geduldeten Status, kann aber nicht zurück in mein Heimatland. Gibt es eine Chance auf humanitäre Aufenthaltserlaubnis?

Website-Administration 22.11.2024
Antwortdatum: 22.11.2024

§ 25 Abs. 5 regelt eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei dauerhaftem Ausreisehindernis (z.B. schwere Erkrankung, fehlende Reisedokumente) und Integration in Deutschland. Man muss dulden, dass eine Ausreise nicht möglich oder unzumutbar ist, und man kooperiert in Statusfragen. Die Behörde prüft, ob ein humanitäres Interesse vorliegt.

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