Antwortdatum: 18.11.2024
Ein Schuldscheindarlehen ist ein formloses, aber schriftlich dokumentiertes Darlehen. Bei Insolvenz des Schuldners wird es wie eine normale unbesicherte Forderung behandelt, falls keine Sicherheiten vereinbart wurden. Der Gläubiger meldet seine Forderung an. Eine besondere Rangfolge ergibt sich nur, wenn es vertragliche Abmachungen zur Besicherung oder Nachrangigkeit gibt.