Antwortdatum: 02.12.2024
Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einheitlich in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Damit sollen Kapitaleinkünfte einer vereinfachten Besteuerung unterliegen. Es gibt einen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Ehepaare), bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Werden die Erträge über die Bank in Deutschland abgewickelt, erfolgt der Steuerabzug direkt an der Quelle.