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Welche Daten müssen Kunstgalerien zu Geldwäscheprävention aufzeichnen?

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Frage vom Besucher

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29.12.2024

Gilt das GwG (Geldwäschegesetz) für Kunsthändler?

Website-Administration 01.01.2025
Antwortdatum: 01.01.2025

Ja, Kunsthändler und Auktionshäuser sind nach dem GwG zur Identifizierung ihrer Kunden und Meldung verdächtiger Transaktionen verpflichtet. Ab bestimmten Transaktionsschwellen (z.B. 10.000 EUR Bargeld) müssen sie eine KYC-Prüfung durchführen, Transaktionen dokumentieren und bei Verdacht eine Meldung an die FIU abgeben.

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