Ja, Kunsthändler und Auktionshäuser sind nach dem GwG zur Identifizierung ihrer Kunden und Meldung verdächtiger Transaktionen verpflichtet. Ab bestimmten Transaktionsschwellen (z.B. 10.000 EUR Bargeld) müssen sie eine KYC-Prüfung durchführen, Transaktionen dokumentieren und bei Verdacht eine Meldung an die FIU abgeben.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: