Antwortdatum: 07.12.2024
Ja, für Zollabfertigung braucht man Handelsrechnung, Ursprungszeugnisse (ggf.), Packing-List, je nach Ware Exportlizenzen oder Zollpapiere. Außerdem Sicherheits- und Gefahrgutdokumente bei ADR. Der CMR-Frachtbrief bildet die Grundlage des Beförderungsvertrags, aber ohne Zolldokumente kann kein reibungsloser Grenzübertritt erfolgen. Je nach Bestimmungsland sind weitere Formalitäten wie Carnet TIR möglich.