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Welche Entscheidungsbefugnis hat die Gesellschafterversammlung in der GmbH?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Wir sind mehrere Gesellschafter und fragen uns, ob wir den Geschäftsführer anweisen können, bestimmte Projekte zu starten oder einzustellen. Kann die Versammlung das einfach beschließen?

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH, sie entscheidet über Grundlagengeschäfte, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Gewinnverwendung und bestellt bzw. entlastet den Geschäftsführer. Nach § 46 GmbHG darf sie dem Geschäftsführer Weisungen erteilen, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen enthält. Solche Beschlüsse sind dann bindend. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, ihnen Folge zu leisten, es sei denn, sie wären rechtswidrig. Allerdings gilt, dass die Alltagsgeschäftsführung nicht permanent ausgehebelt werden sollte, um die Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers zu wahren.

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