Antwortdatum: 23.10.2024
Es existiert ein vereinfachter Vordruck ('Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften') für Rentner mit beschränkten Einkünften. Viele Finanzämter akzeptieren das, wenn wenig Nebeneinkünfte vorliegen. Trotzdem muss man Renteneinnahmen, eventuelle Miete oder Kapitalerträge korrekt angeben. Der progressiv ansteigende steuerpflichtige Rentenanteil erfordert eine jährliche Feststellung. Wer hohe Nebeneinkünfte hat, muss die normale Einkommensteuererklärung abgeben.