Antwortdatum: 19.12.2024
Das Jugendamt bietet Beratung und Hilfen, z.B. bei der Wohnraumsuche, Erstausstattungsbeihilfe, Vermittlung von Babyausstattung über Sachleistungen. Direktes Geld wie Elterngeld kommt aus Bundesmitteln, nicht vom Jugendamt. Unterhaltsvorschuss kann greifen, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Ansonsten liegen Geldleistungen meist bei der Bundesstiftung 'Mutter und Kind' oder im ALG II, nicht direkt Jugendamt-finanziert.