Antwortdatum: 28.10.2024
Das Mutterschaftsgeld wird in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) gezahlt. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt Ihre Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag, während der Arbeitgeber den Differenzbetrag zum bisherigen Nettogehalt bezahlt. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie das ärztliche Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin haben. So stellen Sie sicher, dass keine finanzielle Lücke entsteht. Bei privat Versicherten oder geringfügig Beschäftigten gelten abweichende Regelungen, beispielsweise über das Bundesversicherungsamt.