Antwortdatum: 01.11.2024
Arbeitsagenturen oder Jobcenter können Bildungsgutscheine nach SGB III bzw. SGB II bewilligen, wenn die Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Auch Beschäftigte in Teilzeit können gefördert werden, z.B. über 'WeGebAU'-Programme (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme anerkannt ist und der Arbeitgeber zustimmt oder es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.