Antwortdatum: 23.11.2024
Eltern erhalten monatlich Kindergeld, aktuell je nach Kinderanzahl gestaffelt. Alternativ oder ergänzend erfolgt die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer. Wer allein ein Kind erzieht, kann zusätzlich den Entlastungsbetrag (4.008 Euro ab dem zweiten Jahr) beanspruchen. Ziel ist, den Familienunterhalt steuerlich zu entlasten und das Existenzminimum der Kinder abzusichern.