Antwortdatum: 26.10.2024
Nach der Düngeverordnung sind Landwirte verpflichtet, in bestimmten Abständen Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Wird dies vernachlässigt, drohen Bußgelder, zudem können Agrarzahlungen gekürzt werden. Durch eine nachträgliche Untersuchung können Sie den Verstoß zumindest teilweise beheben, sollten aber mögliche Fristen beachten. Bei erstmaligem Verstoß kann die Behörde eine Verwarnung oder einen geringeren Satz ansetzen. Eine rasche Nachholung und transparente Dokumentation sind entscheidend. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn bereits ein Bußgeld- oder Kürzungsbescheid vorliegt.