Antwortdatum: 09.01.2025
Stimmen die Angaben nicht mit der Buchung überein, muss der Veranstalter sofort korrigieren. Der Kunde kann entweder die Korrektur akzeptieren oder den Vertrag anfechten, falls er die falsche Bestätigung nicht akzeptieren will. Einseitige Änderungen sind nur bei trivialen Irrtümern möglich. Handelt es sich um eine erhebliche Abweichung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, da kein Konsens über die Leistung besteht.