Antwortdatum: 12.01.2025
Für eine GmbH-Gründung nach § 2 (1a) GmbHG kann man ein Musterprotokoll verwenden, das notarielle Kosten senkt und die Formalitäten vereinfacht. Es kombiniert Satzung, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument. Voraussetzung: Höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer. Man spart Zeit, jedoch sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt. Das Stammkapital muss eindeutig aufgeteilt werden. Der Notar beglaubigt das Musterprotokoll, dann erfolgt die Anmeldung beim Handelsregister. Bei komplexeren Regelungen (z. B. Vinkulierung von Anteilen) ist das Musterprotokoll unzureichend. Dann empfiehlt sich ein individueller Gesellschaftsvertrag.