Reicht ein Klick auf ‚buchen‘ oder braucht es eine unterschriebene Urkunde?
Website-Administration
20.12.2024
Antwortdatum: 20.12.2024
Eine Schriftform ist nicht zwingend. Ein Klick auf 'Buchen' online gilt als wirksame Willenserklärung. Der Veranstalter sollte dann eine Bestätigung in Textform senden, meist per E-Mail. Sobald diese vorliegt, ist der Vertrag geschlossen. Mündliche Vereinbarungen im Reisebüro sind auch rechtswirksam, doch aus Beweisgründen nutzt man meist schriftliche Bestätigung.
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