Antwortdatum: 30.12.2024
Eine GmbH-Gründung erfordert zwingend einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung). Darin stehen Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsführung. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte bar einzuzahlen ist (es sei denn, Sacheinlagen). Anschließend wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Erst mit Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person mit beschränkter Haftung.