Antwortdatum: 23.12.2024
Man muss den Mangel unverzüglich vor Ort melden, damit Abhilfe möglich ist. Nachträglich können Ansprüche gemindert sein. Die vertragliche oder gesetzliche Frist, um Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz durchzusetzen, beträgt in der Regel zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende. Aber das Versäumnis der Mängelanzeige vor Ort kann den Anspruch schmälern oder ganz ausschließen.