Ich habe den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben, bin mir nun aber unsicher. Kann ich einfach zurücktreten, und wenn ja, wie lange?
Website-Administration
06.11.2024
Antwortdatum: 06.11.2024
Grundsätzlich gibt es im Immobilienrecht kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen (z.B. Online-Käufen). Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder ein besonderer Rechtsgrund (z.B. arglistige Täuschung) vorliegt. Nach der notariellen Beurkundung ist ein einfacher Rücktritt ohne triftigen Grund in der Regel ausgeschlossen.
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