Antwortdatum: 02.12.2024
Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben, sofern man zur Abgabe verpflichtet ist. Beauftragt man einen Steuerberater, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (außer es gibt aktuell abweichende Regelungen). Bei Unternehmern ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich einzureichen, die Jahreserklärung ebenfalls bis zum 31. Juli. Werden die Fristen versäumt, drohen Verspätungszuschläge oder Schätzungen durch das Finanzamt.