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Welche Fristen hat ein Vermieter, um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen?

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Frage vom Besucher

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12.12.2024

Ich habe seit über 12 Monaten keine Abrechnung erhalten. Muss ich noch zahlen?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Der Vermieter muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zustellen (§ 556 BGB). Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachforderung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Das gilt nicht für Guthaben zugunsten des Mieters: die stehen ihm auch nach der Frist noch zu.

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