Antwortdatum: 05.01.2025
Eine Umbrella Clause besagt, dass der Staat alle Verpflichtungen gegenüber einem Investor, seien sie vertraglicher oder gesetzlicher Natur, auf völkerrechtlicher Ebene einzuhalten hat. So wird eine reine Vertragsverletzung (z.B. Bauvertrag) zu einem Verstoß gegen das BIT, der vom Investor vor einem Schiedsgericht geltend gemacht werden kann. Die Reichweite solcher Klauseln ist allerdings umstritten.