Antwortdatum: 19.11.2024
Für tiefe Geothermiebohrungen können das Bergrecht oder das Wasserrecht relevant werden. Bei größeren Bohrtiefen (meist über 100 Meter) und Fördermengen können bergrechtliche Verfahren erforderlich sein. Bei oberflächennahen Erdwärmesonden kommt oft eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Tragen, insbesondere wenn das Grundwasser gefährdet sein könnte. Die Details hängen vom Bundesland und der konkreten Bohrtiefe ab. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig das zuständige Bergamt oder die Wasserbehörde kontaktieren. Da Fehlschläge oder Schädigungen (z. B. an Nachbargrundstücken) ein hohes Risiko darstellen, ist oft eine Fachplanung und eine Bohrfirmen-Haftpflichtversicherung nötig. Das Verfahren kann komplex sein, erfordert aber eine Genehmigung, um die Umwelt und die öffentliche Sicherheit zu schützen.