Antwortdatum: 26.11.2024
Denkmalgeschützte Bauwerke werden durch Landesdenkmalschutzgesetze geregelt. Für Filmaufnahmen bedarf es oft einer Nutzungserlaubnis vom Eigentümer (z.B. Staatliche Schlösser und Gärten) und ggf. einer denkmalrechtlichen Genehmigung, wenn bauliche Eingriffe geplant sind. Bei reinem Filmen ohne Veränderung ist meist nur eine Drehgenehmigung (Location Permit) nötig, je nach Eigentumsverhältnissen.