Antwortdatum: 06.01.2025
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) schreibt für bestimmte Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit vor, meist 3/4 des vertretenen Stammkapitals. Dazu gehören Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z.B. Änderung des Unternehmensgegenstands oder der Firma), Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Umwandlungen und Fusionen. Eine einfache Mehrheit genügt für alltägliche Beschlüsse, wie Genehmigung des Jahresabschlusses oder Entlastung der Geschäftsführung. Die Satzung kann höhere oder niedrigere Quoren nur begrenzt abweichend regeln. Relevant ist stets, mit wie viel Stammkapital Gesellschafter in der Versammlung vertreten sind.