Antwortdatum: 29.11.2024
In der AG obliegt die Geschäftsleitung dem Vorstand, der die Gesellschaft nach außen vertritt. Der Aufsichtsrat überwacht, ist aber nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Allerdings kann die Satzung bestimmen, dass mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstand nur mit Prokurist zeichnen dürfen. Grundsätzlich handelt der Vorstand eigenverantwortlich, ohne dass der Aufsichtsrat in Alltagsentscheidungen eingreift. Der Aufsichtsrat darf lediglich zustimmungspflichtige Geschäfte definieren.