Antwortdatum: 27.11.2024
Ist ein Wartungsvertrag geschlossen, handelt es sich in der Regel um einen Dauerschuldverhältnis-Dienstvertrag. Sie können eine ordentliche Erfüllung der Wartungsleistungen verlangen, also Fehlerbehebung in üblichem Maße. Ein Minderungskonzept wie beim Werkvertrag gibt es so nicht, jedoch können Sie Schadensersatz oder eine außerordentliche Kündigung geltend machen, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt und den Mangel nicht binnen angemessener Frist behebt. Ob Updates extra kosten, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Liegt hingegen ein Werkvertrag über die Erstellung einer funktionsfähigen Software mit Wartungsanteil vor, können Gewährleistungsrechte (z. B. Nachbesserung) greifen.