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Welche Gewährleistungsrechte habe ich, wenn eine Software wartungsbedürftig bleibt?

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Frage vom Besucher

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26.11.2024

Ich habe mit einem IT-Dienstleister einen Vertrag über die Wartung meiner Software. Trotz regelmäßiger Bezahlung funktionieren manche Funktionen nicht richtig. Allerdings sagt er, dass dies nur Updates sind, die zusätzlich zu vergüten sind. Kann ich Gewährleistung verlangen oder meinen Vertrag mindern?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Ist ein Wartungsvertrag geschlossen, handelt es sich in der Regel um einen Dauerschuldverhältnis-Dienstvertrag. Sie können eine ordentliche Erfüllung der Wartungsleistungen verlangen, also Fehlerbehebung in üblichem Maße. Ein Minderungskonzept wie beim Werkvertrag gibt es so nicht, jedoch können Sie Schadensersatz oder eine außerordentliche Kündigung geltend machen, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt und den Mangel nicht binnen angemessener Frist behebt. Ob Updates extra kosten, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Liegt hingegen ein Werkvertrag über die Erstellung einer funktionsfähigen Software mit Wartungsanteil vor, können Gewährleistungsrechte (z. B. Nachbesserung) greifen.

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