Antwortdatum: 26.10.2024
Das Zugangserschwerungsgesetz sah vor, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten via Stopp-Seiten zu blocken. Es wurde praktisch nicht umgesetzt, da man auf Löschen der Inhalte im Ursprungsland setzt. Viele kritisierten Zensurinfrastruktur und fragliche Effektivität. Letztendlich wurde das Gesetz faktisch nicht angewendet und später aufgehoben.