Welche Grenzen setzt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz? - Anwalte-de.com

Welche Grenzen setzt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz?

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04.11.2024

Ein Dienstleister bietet mir an, gegen Barzahlung ohne Rechnung zu arbeiten. Ich weiß, dass das illegal sein könnte, aber was genau droht mir als Auftraggeber, wenn es auffliegt? Regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch private Kleinstaufträge?

Website-Administration 07.11.2024
Antwortdatum: 07.11.2024

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verbietet Dienstleistungen, die unter Umgehung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten erbracht werden. Auch private Auftraggeber können belangt werden, wenn sie wissentlich Schwarzarbeit in Auftrag geben. Es drohen Bußgelder oder Strafen, je nach Umfang. Daneben bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder Versicherungsdeckungen, wenn etwas schiefgeht. Selbst Kleinstaufträge unterliegen grundsätzlich der Abgabenpflicht. Absprachen 'ohne Rechnung' sind illegal und könnten finanzrechtlich verfolgt werden. Die vermeintlich gesparten Kosten können sich bei Aufdeckung schnell in empfindliche Strafen wandeln.

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