Antwortdatum: 06.01.2025
In der EU sind Höchstgehalte (MRLs) für Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln definiert. Diese Grenzwerte stehen in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und werden regelmäßig aktualisiert. Wenn ein Lebensmittel die MRL überschreitet, ist es nicht verkehrsfähig. Die Behörden kontrollieren Proben, um Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.