Antwortdatum: 10.11.2024
Nach Art. 23 CMR ist die Haftung des Frachtführers im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Gutes auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Dadurch wird das finanzielle Risiko des Frachtführers begrenzt, und der Absender kann sich durch zusätzliche Versicherungen schützen. Die Höhe des SZR variiert nach Wechselkurs, sodass im Alltag ein Kilogramm umgerechnet rund 10 Euro Haftungsgrenze bedeuten kann. Ausnahmen bestehen bei vorsätzlichem oder 'gleichstehendem' Verschulden.