Antwortdatum: 13.01.2025
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört die Funktionstüchtigkeit der Heizung, sanitäre Anlagen und Bausubstanz. Kleinreparaturen (<100 EUR) können vertraglich auf den Mieter umgelegt werden, aber grundsätzlich trägt der Vermieter das Instandhaltungsrisiko für die Hauptsysteme.