Antwortdatum: 08.12.2024
Ja, um den GdB festzustellen, braucht das Versorgungsamt umfassende medizinische Unterlagen. Der Antragsteller sollte alle relevanten Diagnosen und Befunde beifügen. Der Amtsarzt oder die Versorgungsmedizinische Untersuchung sichtet diese, eventuell holt man zusätzliche Gutachten ein. Nur so kann der GdB korrekt festgelegt werden. Wer lückenhaft einreicht, riskiert eine zu niedrige Einstufung.