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Welche Kennzeichnungspflicht gibt es für Fleisch aus Nicht-EU-Ländern?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Muss der Ursprung ersichtlich sein?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsangaben Pflicht: 'Geboren in...', 'Gemästet in...', 'Geschlachtet in...'. Bei Rindfleisch ist dies schon länger vorgeschrieben. Für verarbeitete Fleischwaren kann abweichend sein, aber wenn mit 'Herkunft' geworben wird, muss sie stimmen. Gilt nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1337/2013 und (EG) Nr. 1760/2000.

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