Mein Geschäftsführer hat zu spät einen Insolvenzantrag gestellt. Was kann passieren?
Website-Administration
20.01.2025
Antwortdatum: 20.01.2025
Insolvenzverschleppung ist in Deutschland strafbar (nach § 15a InsO). Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften zivilrechtlich für entstandene Schäden bei verspätetem Antrag. Darüber hinaus droht Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Ziel ist, rechtzeitig Transparenz über die finanzielle Lage zu schaffen, um Gläubigern nicht den Schaden zu vergrößern.
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