Antwortdatum: 17.12.2024
Schwarzarbeit verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Auftraggeber (Bauherr) riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche bei Unfällen (keine Versicherung). Außerdem können Gewährleistungsansprüche bei Mängeln schwer durchzusetzen sein. Das Finanzamt kann Steuern nachfordern, und es droht ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.