Antwortdatum: 02.01.2025
Wenn er nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder keinen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat, gilt tatsächlich kein Tarifvertrag. Arbeitet er jedoch in einem Tarifumfeld und unterläuft die Standards, könnte es Betriebsratskonflikte oder Arbeitskampfmaßnahmen geben. Mitbestimmung und Entlohnungsfragen können vorm Arbeitsgericht landen. Zudem ist Rechtsverstoß, wenn er fälschlich Tarifentgelte vorgaukelt.