Antwortdatum: 08.11.2024
Wer wissentlich falsche Angaben über einen angeblichen Arbeitsunfall macht, begeht Sozialversicherungsbetrug (§ 263 StGB). Das kann zu Strafverfahren und Rückforderungen der gezahlten Leistungen führen. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung sind möglich. Die Berufsgenossenschaft prüft die Umstände des Unfalls, um Missbrauch aufzudecken. Arbeitgeber sollten auf eine lückenlose Dokumentation achten und Unfallmeldungen kritisch hinterfragen, wenn Zweifel an der Glaubhaftigkeit bestehen.