Antwortdatum: 17.01.2025
Die Gebühren berechnen sich nach dem Geschäftswert, also dem Vermögenswert des Erblassers. Im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) stehen entsprechende Tabellen. Je höher das Vermögen, desto höher die Kosten. Dafür erhält man Rechtsberatung, eine amtliche Beurkundung und sichere Verwahrung. Man spart möglicherweise später Erbscheinkosten, weil ein notarielles Testament oft als Erbnachweis reicht.