Antwortdatum: 15.11.2024
Die Finanzverwaltung prüft, ob eine echte Gewinnerzielungsabsicht besteht. Bei Pferde- oder Hundezucht, die nur auf Hobbybasis und mit Verlusten betrieben wird, spricht man von Liebhaberei. Es werden keine Verluste anerkannt. Kommt es jedoch zu erheblichen Verkäufen, professionellem Marketing und längerfristig geplanten Gewinnen, kann das als Gewerbebetrieb eingestuft werden, was zur Steuerpflicht führt.