Antwortdatum: 23.11.2024
In Krisenzeiten oder bei hoher Dringlichkeit erlässt die Bundesregierung teils Sofortprogramme, die auf schneller Energieeinsparung zielen. Diese umfassen Förderanreize zur Gebäudesanierung, Austausch ineffizienter Heizungen, Beratungsangebote oder Informationskampagnen. Auch können Verordnungen erlassen werden, die Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen zu bestimmten Sparmaßnahmen anhalten (z. B. Temperaturabsenkungen). Dabei handelt es sich oft um Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes. Eine gesetzliche Verpflichtung für Bürger kann existieren, z. B. wenn die Beleuchtung von Außenreklamen eingeschränkt oder Warmwasser in öffentlichen Gebäuden reguliert wird. Meist setzt man auf Freiwilligkeit und finanzielle Förderung, um Energieeffizienz schnell zu steigern.