Antwortdatum: 15.11.2024
Vereine, die eingetragen sind, haben Mitgliederversammlungen, wo jedes Mitglied Stimmrecht hat. Fanabteilungen können formell eingebunden sein, z.B. durch Fanclub-Mitgliedschaft oder Gremien. Im Profibereich werden Teile oft in Kapitalgesellschaften ausgegliedert. Dann verbleibt das Stimmrecht meist beim Mutterverein (50+1-Regel). Die Satzung kann Fan-Vertreterplätze im Aufsichtsrat vorsehen, doch realistisch bleibt der Einfluss oft begrenzt.