Antwortdatum: 14.11.2024
Gemäß SGB VIII besteht der Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Kindertagespflege, also eine Tagesmutter, wird vom Jugendamt gefördert und beaufsichtigt. Eltern können wählen, ob sie Krippe oder Tagespflege nutzen, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind. Die Finanzierung läuft teils über Elternbeiträge, teils über das Jugendamt.