Antwortdatum: 02.11.2024
Man kann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Falls die Kasse beim Widerspruch bleibt, erhält man einen Widerspruchsbescheid. Dann kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben. Eventuell kann man einstweiligen Rechtsschutz beantragen, wenn die Operation dringlich ist. Parallel kann man den MDK-Bescheid anfechten, falls der medizinische Dienst die Kostenübernahme verneint hat.