Antwortdatum: 03.11.2024
Ja, 2016 wurde das Kulturgutschutzgesetz reformiert. Neu war u.a. ein einheitliches Gesetz statt zersplitterter Regelungen, strengere Ausfuhrkontrollen, klare Verfahren zur Rückgabe von Raubgut, verstärkte Sanktionsmöglichkeiten. Auch wurden Wert- und Altersgrenzen für Ausfuhrgenehmigungen neu geregelt und Schutzfristen aktualisiert, um illegalen Handel stärker zu bekämpfen.